Die Kosten einer Markenanmeldung setzen sich aus den Amtsgebühren und den Honoraren zusammen. Die Amtsgebühren variieren je nach dem zuständigen Amt, bei dem die Marke angemeldet werden soll, sowie der Anzahl der Klassen, unter denen die Waren und Dienstleistungen registriert werden.
Deutsche Markenanmeldung
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) erhebt eine Anmeldegebühr von 290,00 € für eine elektronische Markenanmeldung, die bis zu drei Klassen abdeckt. Für jede weitere Klasse fällt eine zusätzliche Gebühr von 100,00 € an. Eine detaillierte Übersicht der Amtsgebühren finden Sie hier auf der Webseite des DPMA.
Unionsmarkenanmeldung
Bei dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) beträgt die Anmeldegebühr 850,00 € für eine Klasse, 50,00 € für die zweite Klasse und zusätzlich 150,00 € für jede weitere Klasse. Eine Übersicht der Gebühren finden Sie hier auf der Webseite des EUIPO.
Die amtlichen Anmeldegebühren sind beim DPMA und beim EUIPO unabhängig von der Markenform und demnach gleich für Wortmarkenanmeldungen und Bildmarkenanmeldungen, etc. Auf die Amtsgebühren wird in Deutschland keine Mehrwertsteuer erhoben, auf die Honorare in der Regel schon.
Honorare
Die Honorare für eine Markenanmeldung hängen üblicherweise vom Arbeitsaufwand der bearbeitenden Person ab. Der Arbeitsaufwand umfasst unter anderem:
Falls zusätzlich die Durchführung einer Markenrecherche gewünscht wird, um potenzielle Konflikte mit bestehenden Marken frühzeitig zu identifizieren, entstehen hierfür weitere Honorarkosten, die sich nach dem Umfang der Recherche richten. Eine Markenrecherche wird vor einer Markenanmeldung und vor der Benutzung einer Marke ausdrücklich empfohlen, um das Risiko für spätere rechtliche Auseinandersetzungen zu verringern.
Die genaue Höhe der Honorare kann je nach Umfang der gewünschten Leistungen variieren. Gerne erstellen wir für Sie ein unverbindliches Angebot, das Ihre individuellen Anforderungen berücksichtigt.
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