Gibt es ein weltweites Patent?

Die Frage, ob es ein weltweites Patent gibt, lässt sich klar mit Nein beantworten. Ein weltweit gültiges Patent existiert nicht. Allerdings bietet das internationale Patentsystem der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) die Möglichkeit, mit einer einzigen Patentanmeldung, der sogenannten PCT-Anmeldung (nach dem Patent Cooperation Treaty), den Grundstein für ein Bündel mehrerer nationaler oder regionaler Anmeldungen zu hinterlegen. 

Eine PCT-Anmeldung kann nicht zu einer direkten Patenterteilung durch die WIPO führen, sondern ist vielmehr ein zentralisiertes Anmeldeverfahren zur Vereinfachung des Anmeldeprozesses im Vergleich zu den sonst erforderlichen mehreren parallelen nationalen oder regionalen Anmeldungen bei den jeweiligen Ämtern. Letztlich führt der Weg zu einem Schutzrecht nach dem Territorialitätsprinzip immer über nationale oder regionale Rechtsordnungen und die damit betrauten Ämter, sodass auch etwaige nationale oder regionale Prüfungsverfahren individuell abgeschlossen werden müssen.

Eine PCT-Anmeldung ermöglicht es, vorteilhafterweise durch eine einmalige Einreichung bei einem PCT-Mitgliedstaat oder der WIPO eine Anmeldung in bis 158 Vertragsstaaten einzuleiten. Ein weiterer großer Vorteil des PCT-Verfahrens liegt darin, dass es wertvolle Zeit verschafft. Die nationale oder regionale Phase, in der die internationale Anmeldung in den gewünschten Ländern oder Regionen weiterverfolgt wird, muss in der Regel erst 30 oder 31 Monate nach dem Prioritätsdatum eingeleitet werden. Dieser Zeitgewinn kann genutzt werden, um das von der internationalen Patentanmeldung erfasste Produkt weiterzuentwickeln, erste Marktchancen zu erproben oder strategische Entscheidungen über die Zielmärkte zu treffen. So können Unternehmen gezielt in Länder oder Regionen investieren, in denen sich ein Schutzrecht besonders lohnt und auch den Schutzbereich der Ansprüche anpassen.

Im Laufe des Verfahrens wird die PCT-Anmeldung in nationale oder regionale Erteilungsverfahren überführt. In dieser sogenannten nationalen oder regionalen Phase prüfen die Ämter der jeweiligen Länder oder Regionen (z. B. das United States Patent and Trademark Office USPTO oder das Europäische Patentamt) die Anmeldung nach ihrem jeweils gültigen Rechtsrahmen. Bei der Nationalisierung oder Regionalisierung müssen die Anforderungen der jeweiligen Länder oder Regionen beachtet werden. Dies umfasst oft die Anfertigung einer Übersetzung der Anmeldung in die jeweiligen Amtssprache, gegebenenfalls die Anpassung der Anmeldeunterlagen und die Benennung eines lokalen Vertreters (meistens ein in dem Land zugelassener Patentanwalt) der die Kommunikation mit dem nationalen Amt übernimmt und den Anmelder vor Ort vertritt. 

Da jedes Land oder jede Region über eigene Gesetze, Verordnungen und mögliche Prüfungsverfahren verfügt, können sich die Ergebnisse der Schutzrechtsprüfung unterscheiden. So kann es in drastischen Fällen vorkommen, dass ein Schutzrecht in einem Land erteilt wird, während die gleiche Anmeldung in einem anderen Land abgelehnt wird. Ebenso ist es möglich, dass der Schutzumfang von erteilten Schutzrechten in verschiedenen Ländern unterschiedlich ist, abhängig von den geltenden Rechtsvorschriften und der Auslegung der Schutzrechtsanmeldung durch die Prüfungsbehörden.

Bei Fragen zum internationalen Schutz Ihres geistigen Eigentums stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

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