Die Kosten einer Patentanmeldung setzen sich aus den Amtsgebühren und den Honoraren zusammen. Die Amtsgebühren variieren je nach dem zuständigen Amt, bei dem das Patent angemeldet werden soll, sowie der Anzahl der Patentansprüche und möglicherweise der Seitenanzahl. Auf die Amtsgebühren wird in Deutschland keine Mehrwertsteuer erhoben, auf die Honorare in der Regel schon.
Deutsche Patentanmeldung
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) erhebt eine Anmeldegebühr von 40,00 € für eine elektronische Patentanmeldung mit bis zu zehn Patentansprüchen. Für jeden weiteren Patentanspruch einer elektronischen Anmeldung fällt eine zusätzliche Gebühr von 20,00 € an. Beim DPMA gibt es keine Gebühr die sich nach der Seitenanzahl berechnet. Eine detaillierte Übersicht der Amtsgebühren finden Sie hier auf der Webseite des DPMA.
Europäische Patentanmeldung
Bei dem Europäischen Patentamt (EPA) beträgt die Anmeldegebühr 135,00 € für eine elektronische Patentanmeldung mit 15 Patentansprüchen und maximal 35 Seiten. Die Anspruchsgebühren für den 16. bis zum 50. Patentanspruch betragen 275,00 € pro Patentanspruch. Für den 51. Patentanspruch und jeden weiteren, werden weitere 685,00 € pro Patentanspruch fällig. Die innerhalb eines Monats nach Einreichung der Anmeldung zu entrichtende Recherchegebühr beträgt 1520,00 €. Für die 36. und jede weiter Seite entstehen 18,00 € pro Seite als sogenannten Druckkostengebühren. Eine Übersicht der Gebühren finden Sie hier auf der Webseite des EPA .
Honorare
Die Honorare für eine Patentanmeldung hängen üblicherweise von dem Arbeitsaufwand der bearbeitenden Person, der benötigten Vorbereitung, der Komplexität des Anmeldegegenstandes und einer möglichen besonders zeitkritischen Dringlichkeit der Anmeldung ab. Der Arbeitsaufwand umfasst unter anderem:
Falls zusätzlich die Durchführung einer Stand-der-Technik-Recherche oder einer Patentrecherche gewünscht wird, um die Patentfähigkeit der Erfindung abzuschätzen oder um potenzielle Konflikte mit in Kraft stehenden Patenten von Wettbewerbern frühzeitig zu identifizieren, entstehen hierfür weitere Honorarkosten, die sich nach dem Umfang der Recherche richten. Eine Stand-der-Technik-Recherche empfiehlt sich vor einer Patentanmeldung, um eine erste Prognose zur Patentfähigkeit zu erhalten. Eine Patentrecherche wird spätesten vor einer Verwertung oder kommerziellen Benutzung der Erfindung ausdrücklich empfohlen, um das Risiko für spätere rechtliche Auseinandersetzungen zu verringern.
Die genaue Höhe der Honorare kann je nach Umfang der gewünschten Leistungen variieren. Gerne erstellen wir für Sie ein unverbindliches Angebot, das Ihre individuellen Anforderungen berücksichtigt.
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